Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,15
BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72 (https://dejure.org/1973,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1973 - I C 33.72 (https://dejure.org/1973,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1973 - I C 33.72 (https://dejure.org/1973,15)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,15) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der eigenen Ehefrau aus Eifersucht und gekränktem Ehrgefühl in einem Affektzustand - Anforderungen an das Vorliegen eines mildernden Umstands unter Berücksichtigung der moralischen und sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 133
  • MDR 1974, 68
  • FamRZ 1974, 13
  • DVBl 1974, 83
  • DÖV 1973, 856
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Die rechtmäßige Ausübung dieses Ermessens setzt voraus, daß die für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gründe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abgewogen werden (BVerwGE 35, 291).

    Sie dient nicht dazu, "ein bestimmtes menschliches Verhalten zu ahnden, sondern einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen" (BVerwGE 35, 291 [293 f.]).

    Die Ausländerbehörde kann in bestimmten Fallgruppen allein auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abstellen, wenn dies nach der Lebenserfahrung geboten erscheint (BVerwGE 35, 291 [294]).

  • BVerwG, 27.02.1962 - I C 114.59

    Erteilung eines unbeschränkten Aufenthaltsverbots für einen heimatlosen Ausländer

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Für die Beurteilung solcher Fälle hält der erkennende Senat an den Grundsätzen seiner bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - (DVBl. 1957, 57 = Buchholz 402.20 § 5 APVO Nr. 4) und vom 27. Februar 1962 - BVerwG I C 114.59 - (Buchholz 402.20 § 5 APVO Nr. 8), von denen auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, nur zum Teil fest.

    Es müssen besondere Tatsachen hinzukommen, die es dem anderen Ehepartner auch unter Berücksichtigung seiner ehelichen Pflichten unzumutbar machen, dem ausgewiesenen Ausländer ins Ausland zu folgen" (Urteil vom 27. Februar 1962 - BVerwG I C 114.59 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Die Ehe ist im Verständnis des Grundgesetzes, dem sich die Rechtsüberzeugung und die Lebensauffassung des überwiegenden Teils der Bevölkerung mehr und mehr angenähert haben, eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [242]; 10, 59).

    Die gegenteilige Annahme, die der patriarchalischen Vorstellung früherer Epochen folgte, widerspräche nicht nur dem Verfassungsgebot, sondern auch der tatsächlichen Stellung der Frau im sozialen und familiären Leben unserer Zeit (BVerfGE 10, 59 [69]; BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] [231]).

  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Bei verheirateten Ausländern ist in diesem Rahmen auch zu berücksichtigen, daß gemäß Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (BVerfGE 19, 394 [BVerfG 01.03.1966 - 1 BvR 509/65] [396]; BVerwG, ständige Rspr., zuletzt Urteil vom 20. August 1970 - BVerwG I C 55.69 - [BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] = DVBl. 1970, 870 = DÖV 1970, 856 = Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 3]).

    Bringen ihre Maßnahmen eine Gefährdung von Ehe und Familie mit sich, so muß das Interesse an deren Vornahme mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abgewogen werden (so auch BVerfGE 19, 394 [BVerfG 01.03.1966 - 1 BvR 509/65] [396]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 20.70 - hat der erkennende Senat entschieden, daß die Ausweisung eines Ausländers auch von dessen deutschem Ehegatten angefochten werden kann, weil dieser durch die Maßnahme in seinen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 GG (mit)betroffen wird.
  • BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Die gegenteilige Annahme, die der patriarchalischen Vorstellung früherer Epochen folgte, widerspräche nicht nur dem Verfassungsgebot, sondern auch der tatsächlichen Stellung der Frau im sozialen und familiären Leben unserer Zeit (BVerfGE 10, 59 [69]; BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] [231]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Die Ehe ist im Verständnis des Grundgesetzes, dem sich die Rechtsüberzeugung und die Lebensauffassung des überwiegenden Teils der Bevölkerung mehr und mehr angenähert haben, eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [242]; 10, 59).
  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Bei verheirateten Ausländern ist in diesem Rahmen auch zu berücksichtigen, daß gemäß Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (BVerfGE 19, 394 [BVerfG 01.03.1966 - 1 BvR 509/65] [396]; BVerwG, ständige Rspr., zuletzt Urteil vom 20. August 1970 - BVerwG I C 55.69 - [BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] = DVBl. 1970, 870 = DÖV 1970, 856 = Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 3]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1972 - IV A 542/71
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (zuletzt OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1972 [DÖV 1973, 415]) bedarf sie keiner restriktiven Auslegung aufgrund von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie Nr. 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 (ABl. S. 850), der besagt, daß bei Maßnahmen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit "ausschließlich das persönliche Verhalten der in Betracht kommenden Einzelperson ausschlaggebend sein" darf.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Dies ist mit den vorgenannten Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar (s. a. BVerwGE 42, 133 (135) und BVerfGE 35, 382 (408) zur Ausweisung).

    Liegen jedoch in der Person des Kindes Gründe für die Ausweisung oder die Versagung der Aufenthaltserlaubnis vor, so hängt es von der Abwägung im Einzelfall ab, ob die Rücksicht auf die Familieneinheit und auf die Interessen der deutschen Mutter schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet (vgl. BVerfGE 19, 394 (397 ff.); 35, 382 (407 f.); BVerwGE 42, 133 (134 ff.)).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Im Übrigen wird bei einer solchen Tat zwar angenommen , dass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion potentielle Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von der Begehung einer ähnlichen Tat abgehalten werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1980 - I C 90.76 -, juris Rn. 11, und Beschluss vom 18.12.1984 - 1 B 148.84 -, juris Rn. 7), insoweit aber für hinreichend erachtet, dass Ausländer durch die Ausweisung davon abgehalten werden, die Bedingungen herbeizuführen, unter denen sie sich in einem Zustand befinden, in dem es zur Straftat kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1973 - I C 33.72 -, juris Rn. 35; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.06.1998 - 13 UE 1304/95 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - [NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DVBl. 1982, 645 = InfAuslR 1982, 122]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht